REACH - Registration, Evaluation, Authorisation, Restriction of Chemicals

Bei REACH (Registration, Evaluation, Authorisation & Restriction of CHemicals) handelt es sich um eine europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Seit 1. Juni 2007 ist die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 in Kraft getreten, um den Schutz für Mensch und Umwelt zu gewährleisten.

REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und Anwender gleichermaßen die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen. Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Man darf einen nicht (vor)registrierten Stoff weder herstellen, noch einführen oder in der EU erwerben!

Die Geschichte vor REACH…
REACH baut auf den Erfahrungen des vorherigen Chemikalienrechts auf. Nach altem Recht mussten die Behörden die Sicherheit von Chemikalien prüfen. Über die meisten Chemikalien, nämlich die, die vor 1981 auf dem europäischen Markt waren, lagen keine systematisch erhobenen Informationen vor. Die Hersteller wurden erst dann verpflichtet, fehlende Informationen vorzulegen, wenn eine Stoffbewertung der Behörden Informationslücken nachwies oder Hinweise auf eine Gefährdung von Umwelt oder Gesundheit ergab. Das Verfahren stellte sich als langsam und schwerfällig heraus. Diesen Missstand soll REACH beheben. Die Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen nun mit der obligatiorischen Registrierung Daten vorlegen und die von den Stoffen ausgehenden Risiken selbst bewerten.
Es gilt: „keine Daten – kein Markt“. Das heißt, ohne Registrierung dürfen Chemikalien nicht in Verkehr gebracht werden. Die Aufgaben der Behörden sind die Unterstützung der Akteure, die Prüfung der Registrierungen und die Regulierung von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften oder von Stoffen, die zu Risiken für Mensch oder Umwelt führen. Mit REACH wurden auch weitere Probleme angegangen. Es gibt nun ein Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher, Informationen über Chemikalien in Produkten zu erhalten. Die Weitergabe von Daten innerhalb der Lieferkette ist geregelt und die Substitution besonders besorgniserregender Stoffe wird gefördert. Das Zulassungsverfahren schafft eine weitere Möglichkeit, Chemikalien zu regulieren. 

REACH ist nicht nur eines der modernsten und zugleich auch strengsten Chemikaliengesetze, es ist auch ein sehr detailliertes Regelwerk.

Ziel der REACH-Verordnung ist die systematische Erfassung aller auf dem europäischen Markt hergestellten, importierten und in Verkehr gebrachten Stoffe und Stoffgemische sowie deren Bewertung hinsichtlich ihres Gefährdungspotentials und die Entscheidung über zweckmäßige Risikomanagementmaßnahmen.

Die Vorgehensweise…

Registrierung grundlegender Informationen
Betroffen sind alle chemischen Stoffe, die in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden. Als registrierendes Unternehmen müssen Sie Informationen an die Europäische Chemikalienagentur (EChA) in Helsinki übermitteln. Dort werden diese Daten in eine zentrale Datenbank im Internet einstellt. Fachleute erwarten, dass bei rund 80 Prozent der betreffenden Stoffe eine solche Registrierung ausreicht.

Bewertung der erfassten Informationen
Die eingereichten Daten zu Stoffen, die in Mengen von mehr als 100 Tonnen pro Jahr hergestellt werden oder besonderen Anlass zur Besorgnis geben, also zum Beispiel krebserzeugende Eigenschaften haben, werden von der Agentur beurteilt. Diese Bewertung erfolgt wegen der großen Zahl von Stoffen nach einem Stufenkonzept. Beachte: Die Pflicht zur Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung ist davon unabhängig.

Zulassung
Krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Stoffe sowie bestimmte persistente organische Schadstoffe dürfen Sie nur verwenden, wenn sie für das jeweilige Einsatzgebiet ausdrücklich zugelassen sind. Die Europäische Chemikalienagentur veröffentlicht fortlaufend Empfehlungen zu den vorgenannten besorgniserregenden Stoffen, die einem Zulassungsverfahren unterworfen werden sollen. Daneben gibt es wie bisher die Möglichkeit, den Einsatz dieser Stoffe stattdessen nur zu beschränken.

PBT-Bewertung
Anhang XIII der REACH-Verordnung legt Kriterien für Stoffe fest, die persistent, bioakkumulativ und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulativ (vPvB) sind. Nach REACH ist für alle Stoffe, für die eine Bewertung der chemischen Sicherheit durchgeführt wird, eine PBT / vPvB-Bewertung erforderlich. Für Stoffe, die in Mengen von 10 Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden, ist eine Bewertung der chemischen Sicherheit erforderlich, sofern keine Ausnahmen gelten.

Alle bioziden Wirkstoffe müssen einer formellen PBT-Bewertung unterzogen werden. Den Status von Biozidbewertungen finden Sie auf der Seite Biozidwirkstoffe. Die PBT-Expertengruppe unterstützt die Mitgliedstaaten bei ihren Bewertungen. Die Substanzen, die einer PBT / vPvB-Bewertung gemäß REACH oder der Biozidproduktverordnung unterzogen werden und der PBT-Expertengruppe der ECHA zur Diskussion gestellt wurden, sind in der PBT-Bewertungsliste enthalten.

Das PBT / vPvB-Problem
Substanzen, die über einen längeren Zeitraum in der Umwelt verbleiben und ein hohes Potenzial zur Anreicherung in Biota aufweisen, sind von besonderer Bedeutung, da ihre langfristigen Auswirkungen selten vorhersehbar sind. Sobald sie in die Umwelt gelangt sind, ist es sehr schwierig, die Exposition gegenüber diesen Substanzen umzukehren, selbst wenn die Emissionen gestoppt werden.
Der Schutz unberührter abgelegener Gebiete vor PBT / vPvB-Substanzen ist besonders schwierig, da diese Substanzen in der Nähe von Emissionsquellen nicht abgebaut werden, sondern allmählich in abgelegene Gebiete transportiert werden können. Eine „sichere“ Konzentration in der Umwelt kann mit den derzeit verfügbaren Methoden nicht festgestellt werden. 
Ein besonderes Problem bei vPvB-Substanzen besteht darin, dass selbst wenn unter Labortestbedingungen keine nachteiligen Auswirkungen nachgewiesen werden können, Langzeiteffekte möglich sein können, da über längere Zeiträume hohe, aber unvorhersehbare Werte beim Menschen oder in der Umwelt erreicht werden können.

 

Wir sehen uns als Unternehmen in der Pflicht, diesen uns gestellten Anforderungen gerecht zu werden.

Gerne stellen wir Ihnen die für unsere Produkte nötigen REACH Unterlagen als Download zur Verfügung.

 

Wir stellen Ihnen einige kompetente und detailreiche Informationsquellen zur Verfügung. Auf diesen Internetseiten finden Sie zahlreiche Informationen, Gesetzgebungen, Vorgehensweisen, Erklärungen zu einigen Begriffen wie bspw. EChA, CMT, PBT, vPvB, CLP uvm..

  • https://echa.europa.eu/de/regulations/reach/understanding-reach
  • https://echa.europa.eu/de/understanding-pbt-assessment
  • https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/reach-chemikalien-reach
  • https://www.baua.de/DE/Themen/Anwendungssichere-Chemikalien-und-Produkte/Chemikalienrecht/REACH/REACH.html
  • https://www.arbeitssicherheit.de/themen/gefahrstoffe/detail/reach-grundsaetze-der-eu-chemikalienregulierung.html
  • https://www.arbeitssicherheit.de/themen/gefahrstoffe/detail/chemikalien-verbotsverordnung-seit-2017-reach-und-clp-tauglich.html